Was die Gespa-Sperrliste ist und warum ISPs zur Umsetzung verpflichtet sind
Welchen Mechanismus setzt die Schweiz ein, um ihren Wettmarkt zu schützen — und wie verbindlich ist dieser wirklich? Die Antwort liegt im Geldspielgesetz (BGS), das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist und Internetprovidern (ISPs) vorschreibt, DNS-Sperren gegen nicht-lizenzierte Glückspielangebote durchzusetzen.
Die Gespa — die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern — veröffentlicht regelmässig eine Liste ausländischer Anbieter, die in der Schweiz keine Konzession besitzen und deren Domains ISPs blockieren müssen. Diese Sperrliste ist kein freiwilliges Instrument: Schweizer Internetprovider sind gesetzlich verpflichtet, die gelisteten Domains zu sperren. Wer dennoch versucht, diese Seiten aufzurufen, stösst auf eine DNS-Blockade — der Browser lädt die Seite schlicht nicht.

Bekannte Namen wie Bet365, Bwin, Tipico, Interwetten, Betathome und Unibet finden sich auf dieser Liste — allesamt Anbieter, die von Millionen europäischer Tipper genutzt werden, in der Schweiz jedoch als illegal gelten. Nur Sporttip (Swisslos) für die Deutschschweiz und Jouez Sport (Loterie Romande) für die Romandie verfügen über eine eidgenössische Konzession.
Wie viele Anbieter auf der Sperrliste stehen und wie stark sie wächst
Per Ende 2024 enthielt die Gespa-Sperrliste 490 Domains ausländischer Glückspielanbieter — ohne dass gegen die vier im Jahr 2024 veröffentlichten Sperrlisten-Publikationen Einspruch erhoben wurde, wie die Gespa in ihrem Jahresbericht 2024 festhält. Parallel dazu führte die ESBK (Eidgenössische Spielbankenkommission) eine eigene Blockliste mit Online-Glückspielangeboten: Per Ende 2024 enthielt sie 2’093 Einträge — ein Zuwachs von 601 Einträgen respektive plus 40% innerhalb eines einzigen Jahres, gemäss ESBK-Tätigkeitsbericht 2024.

Dieses Wachstum verdeutlicht zwei Dinge: Erstens drängen laufend neue Anbieter auf den Schweizer Markt und ignorieren die Konzessionspflicht. Zweitens reagiert die Regulierungsbehörde zunehmend konsequenter. Für Tipper bedeutet das, dass ein Anbieter, der heute noch erreichbar ist, morgen bereits auf der Liste stehen kann. Die Dynamik ist hoch — und die Kontrolle der Behörden nimmt zu.
Ein Anbieter landet auf der Gespa-Sperrliste, wenn er ohne schweizerische Konzession Sportwetten oder Lotteriespiele an Schweizer Nutzer anbietet. Die Gespa prüft entsprechende Angebote, erteilt eine Verfügung und informiert die ISPs. Der Vorgang ist nicht öffentlich angekündigt — Tipper erfahren davon oft erst dann, wenn ein bisher funktionierender Link plötzlich ins Leere führt.
Was mit deinem Geld bei einem gesperrten Wettanbieter passiert
Hier liegt ein oft unterschätztes Risiko: Wer ein Guthaben auf einem Konto bei einem später gesperrten Anbieter hat, steht vor einem ernsthaften Problem. Denn sobald ein Anbieter auf der Sperrliste steht, ist die Domain für Schweizer Nutzer nicht mehr direkt erreichbar. Ein- und Auszahlungen, die Kontoansicht, der Support — alles ist blockiert, es sei denn, man verwendet ein VPN.

Laut Gespa-Jahresbericht und -Verfügungspraxis gibt es keinen gesetzlichen Schutzmechanismus für Tipper, der eine Auszahlung des Guthabens von einem gesperrten Anbieter garantiert. Das Geld ist rechtlich nicht geschützt — denn der Anbieter operiert in der Schweiz ausserhalb des rechtlichen Rahmens. Wer auf Rückzahlung besteht, muss sich direkt an den Anbieter wenden, was technisch erschwert und rechtlich unsicher ist. Die Gespa hat zudem in 2024 gemäss Jahresbericht 12 Strafanzeigen wegen Verstössen gegen das Geldspielgesetz erstattet, was zeigt, dass Anbieter — nicht Spieler — im Fokus der Strafverfolgung stehen. Dennoch bleibt das finanzielle Risiko für Tipper real.
Im Klartext: Wer grössere Summen bei einem nicht-lizenzierten Anbieter einzahlt, handelt auf eigenes Risiko — ohne den Schutz, den das Schweizer Recht bei lizenzierten Anbietern bietet. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen zudem der vollen Einkommenssteuer ohne Freigrenze, was einen erheblichen finanziellen Unterschied gegenüber Sporttip und Jouez Sport (Steuerfreiheit bis CHF 1’070’400 pro Wette) darstellt.
Wie konsequent setzt die Schweiz die Sperrliste durch?
Wenn die Zahl der Einträge auf der Sperrliste um 40% innerhalb eines Jahres wächst, fragt man sich zu Recht: Wie ernst nimmt die Schweiz die Durchsetzung? Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Die ESBK führte in 2024 gemäss ihrem Tätigkeitsbericht 38 Hausdurchsuchungen durch — 46% mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig eröffnete die Behörde 132 Strafverfahren im Zusammenhang mit illegalen Glücksspielen, verglichen mit 103 im Jahr 2023 — ein Anstieg von 28%.

Die Durchsetzung richtet sich primär gegen Anbieter, nicht gegen einzelne Spieler. Kein einziger Fall aus der Schweiz ist dokumentiert, in dem ein Tipper bestraft wurde, weil er bei einem gesperrten Anbieter gewettet hatte. Das bedeutet aber nicht, dass alles folgenlos bleibt: Ein VPN-Einsatz, um die DNS-Sperre zu umgehen, ist rechtlich eine Grauzone. Das Geldspielgesetz nennt keine explizite Strafnorm für Spieler, die die Sperrliste mit technischen Mitteln umgehen — die Strafverfolgungsrisiken bleiben gering, aber nicht gleich null.

Was die Sperrliste für Tipper konkret bedeutet: Wer für rechtliche Sicherheit, Steuervorteile und den Schutz des Spielerschutzsystems sorgen will, wählt Sporttip oder Jouez Sport. Wer dennoch bei internationalen Anbietern wettet, akzeptiert bewusst ein höheres Risiko — finanziell, steuerlich und regulatorisch. Eine detaillierte Analyse der rechtlichen Lage für Tipper bietet der Rechtsguide Sportwetten Schweiz. Für die technische Seite der DNS-Sperren und VPN-Nutzung sei auf den Artikel zur VPN-Nutzung bei Sportwetten in der Schweiz verwiesen.
Wie viele Wettanbieter stehen auf der Gespa-Sperrliste?
Per Ende 2024 umfasste die Gespa-Sperrliste 490 Domains ausländischer Glückspielanbieter. Zusätzlich führt die ESBK eine eigene Blockliste mit 2"093 Einträgen (Stand Ende 2024), die innerhalb eines Jahres um 40% gewachsen ist. Beide Listen werden laufend aktualisiert.
Was passiert mit meinem Guthaben bei einem gesperrten Anbieter?
Es gibt keinen gesetzlichen Schutzmechanismus, der eine Auszahlung deines Guthabens von einem gesperrten Anbieter garantiert. Da solche Anbieter ohne Schweizer Konzession operieren, bist du als Tipper ohne den rechtlichen Schutz, den das BGS für lizenzierte Anbieter vorsieht. Die Gespa verfolgt primär Anbieter, nicht Spieler — dein Guthaben bleibt aber auf eigenes Risiko.
Wie wird ein Anbieter auf die Gespa-Sperrliste gesetzt?
Die Gespa prüft Glückspielangebote auf das Vorhandensein einer schweizerischen Konzession. Bietet ein Anbieter ohne Konzession Sportwetten an Schweizer Nutzer an, erlässt die Gespa eine Sperrverfügung und informiert die ISPs, die die Domain technisch blockieren müssen. Das Verfahren erfolgt administrativ, ohne öffentliche Anhörung des Anbieters.
Dieses Material wurde vom Team WettCheck erstellt.